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"Ich bin doch kein Verbrecher"

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27 Jan. 2026
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KLASSEN

KI-generiertes Bild

Zollfahnder haben das Unternehmen des Mindener Unternehmers Paul Klassen durchsucht. Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts, trotz des EU-Embargos Fahrzeuge nach Russland geliefert zu haben. Klassen weist die Vorwürfe entschieden zurück und betont, sämtliche Exporte seien rechtskonform erfolgt.


zu der am 22. Januar 2026 durchgeführten Durchsuchung

(auf Grundlage des Beschlusses des Amtsgerichts Bielefeld vom 28.07.2025)

Der Morgen des 22. Januar 2026 begann für mich und mein Unternehmen nicht wie gewöhnlich.

Um 8:00 Uhr wurde die Firma KLASSEN - Automobile GmbH, Schwarzer Weg 4, 32423 Minden, geöffnet.

Gegen 8:10 Uhr befanden sich lediglich zwei Personen im Betrieb: ich selbst sowie unser Informationssekretär. Zwei Mitarbeiter waren krankgeschrieben, weitere Kollegen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht am Arbeitsplatz.

Kurz darauf erschienen auf dem Firmengelände ca. 30–35 Beamte, unter anderem des Zollkriminalamtes, und legten einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bielefeld vor, datiert auf den 28.07.2025.


Grundlage der Durchsuchung (laut Beschluss)

Foto 1: Beschluss Amtsgericht Bielefeld – Seite 1

Foto 2: Beschluss Amtsgericht Bielefeld – Seite 2

Aus dem Beschluss geht hervor, dass gegen mich, Paul Klassen, der Verdacht besteht, gegen das Ausfuhrverbot der Europäischen Union gemäß EU-Verordnung Nr. 833/2014 i. V. m. § 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG verstoßen zu haben.

Konkret wird behauptet, dass zehn Fahrzeuge des Typs Mercedes-Benz V-Class / V300D:
zunächst nach Belarus exportiert und anschließend kurz darauf in der Russischen Föderation zugelassen worden seien.

Diese zehn Fahrzeuge (FIN-Nummern) bildeten die ausschließliche Grundlage für die angeordneten Durchsuchungen.


Umfang und Ablauf der Durchsuchungen

Die Durchsuchungen fanden zeitgleich an folgenden Orten statt:

  • KLASSEN - Automobile GmbH, Minden
  • Mein privates Wohnhaus (vier Etagen inklusive Keller)
  • Ein weiteres privates Haus, das als Gäste- bzw. Zweitwohnsitz genutzt wird

Auf dem Firmengelände wurden durchsucht: sämtliche Büroräume, Archive und Schränke, Lagerflächen, die Fahrzeugwaschanlage, Besprechungsräume für VIP-Kunden, sowie Präsentations- und Ausstellungsbereiche.

Es wurden nahezu alle Räumlichkeiten fotografisch dokumentiert, auch solche, die in keinerlei Zusammenhang mit Export- oder Vertragsunterlagen stehen.


Die Durchsuchung in der Firma dauerte insgesamt etwa drei Stunden.

Mein Verhalten und meine Kooperation von Beginn an habe ich vollumfänglich und freiwillig kooperiert:

Ich habe mein Mobiltelefon freiwillig übergeben, den Zugriffscode mitgeteilt, erklärt, dass ich zu allen zehn Fahrzeugen Auskunft geben kann, und sämtliche relevanten Unterlagen angeboten:
sowohl in Papierform, als auch digital.

Die Unterlagen wurden in digitaler Form übergeben, in dem Bewusstsein, dass Serverdaten kopiert werden.

Ich habe nichts zu verbergen und bin überzeugt, rechtmäßig nach deutschem und europäischem Recht gehandelt zu haben.


Einschränkung meiner Rechte während der Durchsuchung

Trotz meiner Kooperation wurde mir untersagt:

  • einen Rechtsanwalt zu kontaktieren,
  • meine Buchhalterin zu informieren (Arbeitsbeginn 10:00 Uhr),
  • meine Ehefrau oder Tochter zu benachrichtigen.

Ein einziger Telefonanruf wurde mir gestattet – ausschließlich an meinen Sohn, und nur zu dem Zweck, das administrative Serverpasswort zu erhalten.


Durchsuchungen der privaten Wohnräume

Parallel dazu erfolgte die Durchsuchung meines privaten Wohnhauses:
alle Etagen, sämtliche Schränke, sämtliche Unterlagen.

Besondere Aufmerksamkeit galt Dokumenten in russischer Sprache.

Der Versuch, das zweite Haus, ohne meine Anwesenheit zu betreten, wurde von mir abgelehnt.
Die Durchsuchung dort erfolgte erst nach meinem persönlichen Eintreffen und Öffnen der Räumlichkeiten.


Die menschliche Dimension

Nicht der Umstand der Durchsuchung selbst war das Schwerste, sondern der Moment, in dem man über Überwachungskameras zusieht, wie bewaffnete Beamte die eigene Firma durchsuchen.

Ebenso belastend war es, in Begleitung bewaffneter Einsatzkräfte durch die Nachbarschaft zu gehen und Menschen, die mich als gläubigen, gesetzestreuen Bürger kennen, erklären zu müssen, was geschieht.

Es wirkte wie eine Szene aus einem amerikanischen Film – und doch war es Realität, in Deutschland, im Jahr 2026.


Ergebnis der Maßnahmen

Ergebnis der Durchsuchungen:

Keine Gegenstände wurden beschlagnahmt, mit Ausnahme meines Mobiltelefons, das mir später (am darauffolgenden Montag) zurückgegeben wurde.

Weder in der Firma noch in den privaten Räumen wurden belastende Unterlagen oder verbotene Gegenstände gefunden.


Meine Haltung

Ich betone ausdrücklich: Ich habe alle geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union eingehalten, keinen Sanktionsverstoß begangen, und stehe jederzeit für Aufklärung und Zusammenarbeit zur Verfügung.

Für mich bleibt die Frage offen, warum bei der Möglichkeit eines einfachen behördlichen Auskunftsersuchens eine derart umfangreiche, einschneidende Maßnahme gewählt wurde, die tief in das unternehmerische und private Leben eingreift.

Ich bin dankbar, dass es nicht zu weiteren Maßnahmen wie Kontensperrungen oder Betriebsstilllegungen kam, wie sie in anderen Fällen erfolgt sind.

Ich hoffe und vertraue darauf, dass Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Sachlichkeit am Ende obsiegen.

Sollte jemand juristische Erfahrung oder sachliche Hinweise zu vergleichbaren Verfahren haben,
bin ich für einen Austausch offen.

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