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1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen der KLASSEN – Automobile GmbH (im Folgenden „KLASSEN“ genannt). Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Derartige Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprochen haben oder wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen.
2. Abweichungen von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind demgemäß nur dann wirksam, wenn sie in dem jeweiligen Vertrag schriftlich niedergelegt und durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Zu beachten gilt, dass keine mündlichen Absprachen sowie keine schriftlichen Absprachen über Instant-Messenger wie z. b. WhatsApp, Viber, Facebook Messenger u. ä. akzeptiert werden.
3. Die nachstehenden Bedingungen gelten grundsätzlich für alle unsere Vertragspartner, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personenvereinigungen des Zivilrechts sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Kaufleute im Sinne des HGB oder um Unternehmer oder Verbraucher im Sinne des BGB handelt. Abweichende Sonderbestimmungen insbesondere für Verbraucher werden jeweils besonders ausgewiesen.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten für Lieferungen unsere Preise „ab Werk“. Verpackung, Fracht, Zoll, Porto, Versicherungs- und Zustellgebühren werden gesondert berechnet.
2. Die Preise für Reparaturen, Montagen und sonstige Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Aufwand, wobei Arbeitsleistungen nach dem jeweils maßgeblichen Arbeitswertkatalog abgerechnet werden, soweit unser jeweils maßgeblicher Preiskatalog insoweit keine Angaben enthält. Für verwendete Teile werden die jeweils maßgeblichen Katalogpreise berechnet.
3. Preisangaben in Prospekten und Katalogen sind nur verbindlich, sofern die Prospekte und Kataloge zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch gültig sind und sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.
4. Gegenüber Verbrauchern gelten die von uns jeweils ausgewiesenen Bruttopreise. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern oder Kaufleuten ist die gesetzliche Umsatzsteuer bei Preisangaben nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die von uns erteilten Rechnungen ohne Abzug bis zum 5. des dem Rechnungsausstellungsmonat folgenden Monats zu bezahlen. Rechnungen für Reparaturen und Montagen an uns zur Verfügung gestellten Fahrzeugen sowie Rechnungen über Fahrzeuglieferungen sind vor oder bei Abholung zu bezahlen.
2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gemäß Ziff. 1 Satz 1 kommt der Vertragspartner in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und gegenüber sonstigen Kunden in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. § 353 HGB bleibt unberührt.
3. Bei Teillieferungen oder Teilleistungen kann KLASSEN für den Fall eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners die Erfüllung der noch aus dem Vertrag zu erbringenden Leistungen so lange verweigern, bis die rückständigen Forderungen erfüllt worden sind. Außerdem ist KLASSEN in einem derartigen Fall berechtigt, abweichend von den Regelungen oben unter Ziff. 1 für die noch zu erbringenden Restleistungen Zug- um Zug-Zahlung zu verlangen.
4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzugseintritt oder sonstige Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners mindern, berechtigen KLASSEN, alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
5. Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenforderungen auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Darüber hinaus steht dem Vertragspartner ein Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
1. Lieferfristen und -termine gelten nur im Sinne von ca.-Angaben, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferfrist bei Kaufgeschäften beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage eventuell erforderlicher Genehmigungen. Etwaige vom Vertragspartner innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist entsprechend. Leistungsfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen beginnen nicht vor unserer Auftragsbestätigung und Zurverfügungstellung bzw. Verfügbarkeit des Fahrzeugs, an welchem die Arbeiten durchzuführen sind. Im Übrigen gelten die Regelungen oben unter Satz 2 und Satz 3 entsprechend.
2. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. Lieferungsverzögerungen seitens des Zulieferers, Streik, Aussperrung, Materialknappheit, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen Ereignissen höherer Gewalt, verlängert sich die jeweilige Liefer- bzw. Leistungsfrist um den Zeitraum zwischen Eintritt und Beendigung des Hinderungsgrundes.
3. In Fällen der Nichtverfügbarkeit bzw. Nichterbringbarkeit der Leistung wegen wesentlicher Erschwerung oder Unmöglichkeit ist KLASSEN berechtigt, ohne Gewährung von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn KLASSEN den jeweiligen Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der geschuldeten Leistung informiert und sich gleichzeitig verpflichtet hat, bereits vereinnahmte Gegenleistungen des Vertragspartners zu erstatten. Der Vertragspartner kann nach Erteilung einer entsprechenden Information durch uns von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns nicht, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen oder Teilleistungen kann der Vertragspartner nicht zurückweisen, es sei denn, er hat ein berechtigtes Interesse an deren Ablehnung. Gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners, die er statt eines Schadenersatzanspruches oder neben einem Schadenersatzanspruch geltend machen kann, bleiben unberührt.
4. Falls KLASSEN in Verzug gerät, muss der Vertragspartner KLASSEN schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand nicht oder nicht vollständig geliefert bzw. die Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht, ist der Vertragspartner berechtigt, nach Fristablauf in Bezug auf diejenigen Lieferungen und Leistungen zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht geliefert worden sind; insoweit steht bei Liefergeschäften die Absendung durch KLASSEN der Lieferung gleich. Entsteht dem Vertragspartner wegen eines von KLASSEN zu vertretenden Lieferverzuges ein Schaden, so ersetzt KLASSEN den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Nettowaren- bzw. Leistungswertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung, es sei denn, KLASSEN kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Ist der jeweilige Vertragspartner kein Verbraucher und macht er einen Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung geltend, sind derartige Ansprüche bei nicht grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten auf Seiten von KLASSEN ausgeschlossen.
5. KLASSEN ist von der Einhaltung jeglicher Lieferfrist entbunden, falls der Vertragspartner aus früheren Aufträgen oder hinsichtlich einer Teillieferung eines Auftrages in Zahlungsverzug gerät oder sonstige Vertragspflichten nicht erfüllt.
6. Bei der Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag; in allen anderen Fällen ist der Tag, an dem der Vertragspartner die Mitteilung von der Versand-, Liefer- oder Übergabebereitschaft erhält, maßgebend.
1. Die Versendung erfolgt auf Kosten des Vertragspartners an ihn oder nach seinen Angaben an Dritte.
2. Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die zu liefernde Ware das Werk von KLASSEN verlassen hat. Entsprechendes gilt, wenn die zu liefernde Ware auf Veranlassung von KLASSEN von einem Vorlieferanten unmittelbar an den Vertragspartner versendet wird. Diese Regelungen gelten auch bei Teillieferungen oder wenn KLASSEN noch Leistungen anderer Art übernommen hat. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
3. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tag der Anzeige der Versandbereitschaft an diesen auf ihn über.
4. KLASSEN ist berechtigt, die zu versendende Ware auf Kosten des Vertragspartners gegen das Transportrisiko zu versichern. Eine diesbezügliche Pflicht besteht für KLASSEN nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
5. Nicht versendungspflichtige Waren oder sonstige Leistungen sind vom Vertragspartner im Betrieb von KLASSEN entgegen- bzw. abzunehmen, und zwar spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der jeweiligen Liefer- bzw. Abholungsanzeige. Im Fall der Nichtabnahme kann KLASSEN von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
6. Verlangt KLASSEN Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises bei Verträgen über Neu- und Gebrauchtwagen und 20 % bei Verträgen über Ersatzteile oder sonstige Leistungen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn KLASSEN einen höheren oder der Vertragspartner einen geringeren Schaden nachweist.
1. Der Vertragspartner hat gelieferte Ware nach Eingang sofort zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Die Nichtbeachtung der Rügefrist hat den Ausschluss des Vertragspartners mit Ansprüchen jeglicher Art in Bezug auf die nicht oder verspätet gerügten Mängel zur Folge, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
2. Bei fehlerhaften Lieferungen oder Leistungen ist KLASSEN Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel nach ihrer Wahl entweder an Ort und Stelle oder in den Niederlassungen von KLASSEN zu überprüfen. Die Überprüfung durch KLASSEN hat unverzüglich zu erfolgen, sofern der Vertragspartner ein Interesse an sofortiger Erledigung darlegt. Ohne Zustimmung von KLASSEN darf an bemängelten Waren und/oder Leistungen nichts geändert werden, anderenfalls verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche. Abweichend von den vorstehenden Regelungen können unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen Mängelbeseitigungsmaßnahmen auch durch eine andere Fachwerkstatt auf Kosten von KLASSEN durchgeführt werden:
2.1 Wenn das Fahrzeug infolge eines Mangels betriebsunfähig geworden und mehr als 50 km vom Betrieb von KLASSEN entfernt ist und KLASSEN hierzu vor Auftragserteilung an die Drittwerkstatt die Zustimmung erteilt hat.
2.2 Wenn ein dringender Notfall vorliegt und KLASSEN nicht in der Lage ist, unverzüglich Abhilfe zu schaffen; die Verpflichtung des Vertragspartners, KLASSEN unverzüglich unter Angabe der Adresse des beauftragten Betriebes vom Mangel zu unterrichten, bleibt hiervon unberührt.
2.3 Werden Mängel in einer anderen Fachwerkstatt beseitigt, so ist in den Auftragsschein aufzunehmen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung für KLASSEN handelt. Zu vermerken ist unbedingt, dass die ausgebauten Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. KLASSEN ist zur Erstattung der dem Vertragspartner nach- weislich entstandenen Kosten verpflichtet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kosten für die Mängelbeseitigung so niedrig wie möglich gehalten werden.
3. Bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern kann KLASSEN nach ihrer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder gegen Rücklieferung der bemängelten Waren entweder kostenfrei Ersatz leisten oder den Rechnungswert gutschreiben oder dem Vertragspartner unter angemessener Wahrung seiner Interessen Minderung gewähren. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
4. Kommt KLASSEN einer von ihr gewählten Nacherfüllungspflicht (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) nicht oder nicht vertragsgemäß nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Minderung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl zu. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
5. Treten Mängel an Fahrzeugen auf, die uns vom Vertragspartner zum Zwecke der Durchführung von Umbauten und/oder leistungssteigernder Maßnahmen und/oder des Einbaus bestimmter Fahrzeugkomponenten wie leistungsgesteigerter Motoren und/oder spezieller Fahrwerke und/oder zur Durchführung von Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten zur Verfügung gestellt worden sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht grundsätzlich auf die von KLASSEN jeweils eingebauten Teile bzw. erbrachten Leistungen. Abweichend von der Regelung oben unter Ziff. 3 ist KLASSEN bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern zur Beseitigung des jeweiligen Mangels verpflichtet. Die Mangelbeseitigungspflicht erstreckt sich auch auf nicht von KLASSEN stammende Fahrzeugteile, die infolge des jeweiligen Material- oder Ausführungsfehlers unmittelbar beeinträchtigt bzw. zu Schaden gekommen sind.
6. Andere oder weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf Ersatz von Bearbeitungskosten, Ein- und Ausbau- kosten sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen (Mangelfolgeschäden), sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
7. Werden dem Vertragspartner Grenzmuster zur Prüfung eingesandt, haftet KLASSEN nur dafür, dass die Lieferung entsprechend dem geprüften Grenzmuster unter Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird (Beschaffenheitsbestimmung durch Grenzmuster).
8. Die in diesem Abschnitt geregelten Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf Mängel der Lieferungen und Leistungen von KLASSEN, einschließlich etwaiger Mängel an leistungsgesteigerten Neufahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den jeweiligen Vertragspartner bereits vorhanden sind oder auf Material- und/oder Ausführungsfehlern beruhen, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits existent waren. Die hieraus resultierenden Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Kaufgegenständen ist jede Haftung für Sachmängel ausgeschlossen; es sei denn, die Existenz eines Mangels wurde arglistig verschwiegen. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist bei der Lieferung von Neuwaren und bei der Durchführung von Werkleistungen 12 Monate und bei der Lieferung gebrauchter Waren 12 Monate ab Gefahrübergang.
9. Angaben über Leistungssteigerungen und/oder Leistungskits verstehen sich als Durchschnittswerte. Prüfungsbedingte Abweichungen von +/- 5 % sind möglich. Angaben über die Gesamtleistung durch Leistungssteigerung und/oder Leistungskits veränderter Werksmotoren basieren auf den Herstellerangaben im Fahrzeugbrief, die ihrerseits +/- 5 % abweichen können. Für darüberhinausgehende Minderleistungen von Werksmotoren übernimmt KLASSEN keine Gewähr.
10. KLASSEN-Produkte sind nach EU-Norm TÜV-geprüft. Für die Erfüllung abweichender nationaler Homologationsvorschriften außerhalb Deutschlands übernimmt KLASSEN keine Haftung.
1. Ansprüche eines Vertragspartners wegen Verletzung einer Garantie kommen nur in Betracht, wenn KLASSEN gegenüber dem Vertragspartner eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und hierbei die jeweilige Garantie als solche bezeichnet hat. Die schriftliche Bestätigung kann durch die Übergabe schriftlich vorformulierter Garantiebedingungen ersetzt werden.
2. Vorbehaltlich der jeweiligen konkreten Garantiezusagen und/oder Garantiebedingungen können vom Vertragspartner Schadenersatzansprüche wegen Verletzung einer Garantie nur insoweit geltend gemacht werden, als der Vertragspartner durch die Garantie gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.
1. Die Haftung von KLASSEN richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Alle in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, insbesondere auch Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten (einschließlich Beratung und Erteilung von Auskünften), Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung - auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Mängelansprüchen des Vertragspartners stehen - werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung/Unterlassung von KLASSEN bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder darauf beruhen, dass KLASSEN, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig vertragliche Kardinalpflichten oder in sonstiger Weise vertragswesentliche Pflichten verletzt haben oder eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit eines Dritten in Rede steht. Unberührt bleiben des Weiteren abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern.
2. Sämtliche Ansprüche gegen KLASSEN, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr, es sei denn, es liegt ein KLASSEN zurechenbares vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vor, oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von KLASSEN, ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder sonstige Schäden beruhen auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KLASSEN, ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
3. Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
1. KLASSEN steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu.
2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Vertragspartner gehört.
1. KLASSEN behält sich das Eigentum an der von ihrer gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Vertragspartner aus der laufenden Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Vertragspartner bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Eine Be- und Verarbeitung erfolgt für KLASSEN, ohne diese zu verpflichten und ohne dass das Eigentum von KLASSEN hierdurch untergeht. Verbindet der Vertragspartner Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht KLASSEN an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Rechnungswertes aller verbundenen Waren. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern.
Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.
3. Sämtliche dem Vertragspartner aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenen Forderungen tritt er im Voraus an KLASSEN ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, KLASSEN nicht gehörenden Gegenständen veräußert oder wird sie bei Ausführung von Werkverträgen als Stoff verwendet, dann erfasst die Abtretung nur denjenigen Erlösanteil, der dem Miteigentumsanteil von KLASSEN an der Vorbehaltsware entspricht.
4. Der Vertragspartner ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt.
5. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner KLASSEN unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Vertragspartner.
6. Die Ermächtigung des Vertragspartners zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesem Fall ist KLASSEN berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme nur dann, wenn dies von KLASSEN ausdrücklich erklärt wird. Auf Verlangen von KLASSEN ist der Vertragspartner ferner verpflichtet, KLASSEN die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
7. Übersteigt der Wert der KLASSEN zur Verfügung stehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist KLASSEN auf Verlangen des Vertragspartners verpflichtet, die übersteigenden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben.
KLASSEN ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der KLASSEN die Fortsetzung des Vertrages auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners unzumutbar werden lässt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht.
Aus Fahrzeugen ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) sind vom Vertragspartner innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu übernehmen. Für eine über diesen Zeitraum hinausgehende Lagerung übernimmt KLASSEN keine Gewähr. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht bei Teilen, die verrechnet werden oder in sonstiger Weise in das Eigentum von KLASSEN übergehen.
1. Streitbeilegungsverfahren - Verbraucherinformation gemäß Verordnung EU Nr. 524/2013 - Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
KLASSEN ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der nachfolgend benannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentraums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl,
Tel.: +49 7851 79579 40, Fax: +49 7851 79579 41,
E-Mail: Mail@verbraucher-schlichter.de
Bei der vorbenannten Verbraucherschlichtungsstelle handelt es sich um eine "Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle" nach § 4 Abs.2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Diese Information stellen wir in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 36 VSBG zur Verfügung.
2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von KLASSEN ist der Sitz von KLASSEN.
3. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz von KLASSEN, die jedoch berechtigt ist, den Vertragspartner auch an seinem Sitz oder an sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten.
4. Für Lieferungen und Leistungen von KLASSEN gilt ausschließlich deutsches Recht, wie es unter Inländern zur Anwendung kommt. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
5. Die vorstehenden Ziffern 1 bis 3 gelten nur, wenn es sich beim jeweiligen Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
KLASSEN ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Vertragspartner mittels elektronischer Datenverarbeitung zu speichern und zu verarbeiten.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt weder die Gültigkeit des Vertrages noch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
Alternative Streitbeilegung
KLASSEN ist bereit, sich an einer alternativen Streitbeilegung mit der folgenden Verbraucher-Schiedsgerichtsstelle zu beteiligen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
Phone.: +49 7851 79579 40
Fax: +49 7851 79579 41
E-Mail: Mail@verbraucher-schlichter.de
Die oben genannte Verbraucher-Schiedsstelle ist eine "Allgemeine Verbraucher-Schiedsstelle" nach § 4 Abs. 2 VSBG.
Diese Informationen werden zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 36 VSBG zur Verfügung gestellt.
Stand: 29.07.2018